Menschenrecht auf Abtreibung?
Im EU-Parlament wird am 23. Juni über ein Menschenrecht auf Abtreibung abgestimmt. Diese Abstimmung basiert auf dem Matic Report, einem Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, der auf 50 Seiten viel von Freiheit, Gesundheit und Autonomie spricht. Leider ist in der Zwischenzeit wohlbekannt, dass hinter eben diesen grundsätzlich positiven Grundsätzen häufig eine andere Agenda versteckt ist. Pauschal wird im Bericht unterstellt, dass jegliche Einschränkung von Abtreibungen einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Somit wird – wieder einmal – die ursprüngliche Intention der Menschenrechte ins Gegenteil verkehrt. Aus einem Recht auf Leben wird ein Recht auf Abtreibung und aus rechtlicher Sicht wäre keinerlei Abwägung beim Zugang zur Abtreibung mehr zulässig. Auch die Österreichische Fristenregelung wäre in so einem Fall menschenrechtswidrig und Abtreibungen dürften bis zur Geburt durchgeführt werden. Ärzte dürften sich nicht mehr unter Berufung auf ihr Gewissen einer Teilnahme an Abtreibungen verweigern. Auch wenn das Ergebnis dieser Abstimmung rechtlich keine Bindung entfaltet, wird sie sie in die Entscheidung der Gerichte einfließen und sowohl EuGH als auch EGMR könnten angerufen werden, um eine nationale Gesetzgebung zur Einschränkung von Abtreibungen aufzuheben. Eine solche Entscheidung wäre nicht nur inhaltlich eine grobe Abkehr vom bisherigen Verständnis der Menschenrechte, sondern auch eine klare Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, denn die Zuständigkeit liegt in diesem Fall klar bei den Nationalstaaten.
Es lohnt sich auch ein Blick in die Geschichte, welche Mächte und Weltanschauungen in der Vergangenheit den ungeborenen Kindern den Schutz der Menschenrechte verweigern wollten. Bei der Erstellung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gab es eine lebhafte Debatte, ab welchem Zeitpunkt das Recht auf Leben einsetzen soll. Nach den Verbrechen der Nationalsozialisten sollte dieses Recht uneingeschränkt und absolut gelten. Vertreter der Sowjetunion und Chinas blockierten jedoch die Entscheidung, den Schutz des Lebens ausdrücklich mit der Empfängnis beginnen zu lassen und somit blieb die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in dieser Frage stumm. Der EGMR hat auf dieser Grundlage entschieden, dass ein Verbot der Abtreibung keine Konventionsverletzung darstellt. In der Realität hat der Gerichtshof aber noch in keinem einzigen Fall die Rechte ungeborener Kinder geschützt, stattdessen aber beispielsweise Irland, Polen Portugal wegen ihres restriktiven Abtreibungsrechts verurteilt.
Da von Gerichten in der Frage somit leider keine richtungsweisende positive Entscheidung zu erwarten ist, liegt die Hoffnung bei den Abgeordneten im Europäischen Parlament. Es wird sich vor allem weisen, wie die Mitglieder der Europäischen Volkspartei, die einer christdemokratischen Tradition verpflichtet sind, abstimmen werden.
Am 21. Juni findet um 18 Uhr am Karlsplatz ein außerordentlicher Marsch für’s Leben statt. Je mehr Menschen teilnehmen, desto klarer ist die Botschaft an unserer Abgeordneten in Brüssel für das Leben zu stimmen und gegen den Matic Report. Sie können auch ihren Abgeordneten im EU-Parlament schreiben. Die vollständige Liste finden sie hier: https://www.parlament.gv.at/WWER/EU/